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Die Feier der Krönung eines Marienbildes

Die Feier der Krönung eines Marienbildes

Sinn und Eigenart der Feier

1. Die heilige Mutter Kirche hat des öfteren betont, dass Bilder Christi, seiner Mutter, sowie der Heiligen mit Recht verehrt werden, und sie hat die Gläubigen wiederholt über den Sinn dieser Verehrung belehrt. (1)

2. Marienbilder werden nicht selten in der Weise verehrt, dass das Haupt des Bildes mit einer königlichen Krone geschmückt wird. Wenn die Gottesmutter mit dem Kind auf dem Arm dargestellt ist, werden Mutter und Kind gekrönt.



3. Der Brauch, die selige Jungfrau Maria mit einem königlichen Diadem geschmückt darzustellen, hat sich seit dem Konzil von Ephesus (431) sowohl im Osten als auch im Westen eingebürgert. Christliche Künstler stellen die glorreiche Gottesmutter oft dar, wie sie auf einem Throne sitzt, mit königlichen Insignien geziert und vom Hofstaat der Engel und Heiligen umgeben ist. Oft schmückt auf solchen Bildern der göttliche Erlöser seine Mutter mit einer leuchtenden Krone (2).

4. Der Brauch der Krönung von Marienbildern hat sich durch fromme Gläubige - Ordensleute und Laien - im Westen vor allem seit Ende des 16. Jahrhunderts ausgebreitet. Die Päpste haben diese Form der Volksfrömmigkeit nicht nur geduldet, sondern sie haben "oft berühmte Gnadenbilder der jungfräulichen Gottesmutter mit eigenen Händen gekrönt oder Bischöfe mit der Krönung beauftragt" (3).

Da sich dieser Brauch immer mehr ausweitete, entstand ein eigener Ritus der Krönung von Marienbildern, der im 19. Jahrhundert in die römische Liturgie aufgenommen wurde (4).

5. Mit diesem Ritus bekennt die Kirche, dass die selige Jungfrau Maria mit Recht als Königin gilt und angerufen wird. Denn:
Maria ist die Mutter des Gottes-Sohnes und Messias-Königs
Maria ist die Mutter Christi, des menschgewordenen Wortes, in dem "alles erschaffen wurde im Himmel und auf Erden, das Sichtbare und das Unsichtbare, Throne und Herrschaften, Mächte und Gewalten" (5).

Sie ist die Mutter des Sohnes Davids, von dem der Engel prophezeite: "Er wird groß sein und Sohn des Höchsten genannt werden. Gott, der Herr, wird ihm den Thron seines Vaters David geben. Er wird über das Haus Jakob in Ewigkeit herrschen, und seine Herrschaft wird kein Ende haben" (6). Darum hat Elisabet die selige Jungfrau, die Christus empfangen hatte, vom Heiligen Geist erfüllt, als "Mutter des Herrn" (7) begrüßt.

Maria ist die erhabene Gefährtin des Erlösers

Die selige Jungfrau hat nach dem ewigen Ratsschluss Gottes als neue Eva in besonderer Weise Anteil an dem Heilswerk, durch das uns Jesus Christus, der neue Adam, nicht mit vergänglichem Silber und Gold, sondern mit seinem kostbaren Blut (8) erlöst, zu seinem Eigentum erworben und für unseren Gott zum Königreich gemacht hat (9).

Maria ist die vollkommene Jüngerin Christi

Die Jungfrau aus Nazaret ging auf Gottes Willen ein. Sie schritt auf ihrem Glaubensweg voran. Sie hörte das Wort Gottes und bewahrte es. Sie blieb in enger Verbindung mit ihrem Sohn und hielt ihm die Treue bis zum Kreuz. Sie verharrte mit der Kirche im Gebet. Sie schritt unentwegt voran in der Liebe zu Gott. So hat sie auf außergewöhnliche Weise "den Kranz der Gerechtigkeit" (10) verdient, "den Kranz des Lebens" (11), den "Kranz der Herrlichkeit" (12), der den gläubigen Jüngern Christi verheißen ist. So wurde sie "nach Vollendung des irdischen Lebenslaufs mit Leib und Seele in die himmlische Herrlichkeit aufgenommen und als Königin des Alls vom Herrn erhöht, um vollkommener ihrem Sohn gleichgestaltet zu sein, dem Herrn der Herren und Sieger über Sünde und Tod" (13).

Maria ist das herausragende Mitglied der Kirche

Die Magd des Herrn ist die Vollendung des alten Israel und der heilige Anfang des neuen Bundesvolkes (14). Sie ist damit "das vornehmste, beste, wichtigste und erlesenste Glied der Kirche" (15). Sie ist gebenedeit unter den Frauen. Sie ragt heraus aus dem auserwählten Geschlecht, der königlichen Priesterschaft, dem heiligen Volk (16), das die Kirche ist, wegen ihrer einzigartigen Aufgabe an Christus und allen Gliedern seines mystischen Leibes, wegen ihrer reichen Tugenden und wegen der Fülle der Gnade. Daher wird sie mit Recht Herrin der Menschen und der Engel und Königin aller Heiligen genannt. Diese Herrlichkeit der seligen Jungfrau, der Tochter Adams und Schwester der Menschen, ziert nicht nur das Volk Gottes, sondern adelt das ganze Menschengeschlecht (17).

6. Dem Diözesanbischof steht es zu, gemeinsam mit der Ortsgemeinde zu entscheiden, ob die Krönung eines Marienbildes angebracht ist. Man achte jedoch darauf, dass nur Bilder gekrönt werden, die von den Gläubigen so vertrauensvoll verehrt werden, dass sie eine gewisse Berühmtheit besitzen und der Ort der Verehrung in einem gewissen Sinn ein Zentrum echter liturgischer Frömmigkeit und christlichen Glaubenseifers darstellt.

Rechtzeitig bevor die Krönung gefeiert wird, sollen die Gläubigen über deren Sinn und rein religiöse Bedeutung unterrichtet werden, damit sie die Feier richtig verstehen und mit geistlichem Gewinn an ihr teilnehmen können.

7. Das Diadem oder die Krone, womit das Bild geschmückt wird, soll aus einem Material gefertigt sein, das die einzigartige Würde der seligen Jungfrau zum Ausdruck bringen kann. Ein übergroßer und verschwenderischer Aufwand an Edelsteinen und Schmuckstücken soll jedoch vermieden werden, da dies der Schlichtheit des christlichen Gottesdienstes nicht zuträglich wäre oder gegenüber den Gläubigen ein Unrecht wäre, die dort vielleicht in armen Verhältnissen leben.



Der Leiter der Feier

8. Es ist angemessen, dass der Diözesanbischof den Ritus vollzieht. Ist das nicht möglich, soll er diese Aufgabe einem anderen Bischof übertragen oder einem Priester, vor allem jenem, der in seinem Auftrag und als sein Helfer Seelsorger der Gläubigen ist, in deren Kirche das Marienbild verehrt wird. Wird das Bild im Auftrag des Papstes gekrönt, gelten die Anweisungen des Apostolischen Breve.

Zeit und Form der Feier

9. Die Feier der Krönung findet möglichst an einem Hochfest oder Fest der Jungfrau Maria statt oder an einem anderen Festtag; Hochfeste des Herrn oder Tage, die Bußcharakter haben, kommen jedoch nicht in Betracht.

10. Je nach den Umständen findet die Krönung des Marienbildes innerhalb der Messe (Nr. 13-20) oder innerhalb einer Vesper des Stundengebetes (Nr. 21-31) oder aber im Rahmen eines entsprechenden Wortgottesdienstes (Nr. 32-43) statt.

Vorbereitung der Feier

11. Zur Feier der Krönung sind außer den Dingen, die für den mit der Feier verbundenen Gottesdienst nötig sind, bereitzustellen:
- das liturgische Buch "Die Feier der Krönung eines Marienbildes";
- das entsprechende Lektionar;
- an einem passenden Ort die Kronen oder die Krone;
- Weihwasser mit Aspergill;
- Weihrauchfaß und Schiffchen.

12. Die liturgischen Gewänder sind weiß oder von festlicher Farbe, außer wenn das Meßformular eine andere Farbe verlangt (vgl. oben Nr. 9). Für eine Meßfeier sind bereitzuhalten:
- für den Bischof: Albe, Stola, Meßgewand, Mitra und Stab;
- für die Diakone: Alben, Stolen und gegebenenfalls Dalmatiken;
- für den Lektor und die übrigen Mitfeiernden, die einen besonderen Dienst verrichten: Alben oder andere für diese Dienste vorgesehene Gewänder.

Endnoten:

1. Zweites Konzil von Nizäa (787): Mansi 13, 378-379; Konzil von Trient, 25. Sitzung: Mansi 33, 171-172; Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution über die           heilige Liturgie "Sacrosanctum Concilium", Art. 111; Dogmatische Konstitution über die Kirche "Lumen gentium", Art. 67; Paul VL, Apostolisches Mahnschreiben    "Marialis cultus" (2. Februar 1974): AAS 66 (1974) 113-168.

2. Pius XII, Enzyklika "Ad Caeli Reginam" (11. Oktober 1954): AAS 46 (1954) 632-633.

3. Ebd. 633.

4. Das Pontificale Romanum enthält unter dem Titel "Ritus servandus in coronatione imaginis Beatae Mariae Virginis" einen aus dem 17. Jahrhundert stammenden     Ritus, der bei Krönungen von Bildern im Namen des Vatikanischen Kapitels verwendet wurde.

5. Kol 1,16.

6. Lk 1, 32-33.

7.Lk 1, 41-43.

8. 1 Petr 1, 18-19.

9. Vgl. Offb 5,10.

10. Vgl. 2 Tim 4,8.

11. Vgl. Jak 1,12; Offb 2, 10.

12. Vgl. 1 Petr 5, 4.

13. Dogmatische Konstitution über die Kirche "Lumen gentium". Art. 59.

14. Vgl. Ven. Gerhohius Reicherspergensis, De gloria et honore Filii hominis, X 1: PL 194,1105.

15. Paul VI, Ansprache an die Konzilsväter zum Abschluss der Dritten Sitzung des Zweiten Vatikanischen Konzils am 21. November 1964 : AAS 56 (1964) 1014;          vgl. Rupertus, In Apocalypsim commentarium 1. VII, cap. 12 : PL 169,1043.

16. Vgl. 1 Petr 2,9.

17. Vgl. Paul VI., Apostolisches Mahnschreiben "Marialis cultus" (2. Februar 1974) AAS 66 (1974) 162-163.

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